Liebe Pächterinnen und Pächter,
der Vorstand des KGV Eintracht erinnert an die Einhaltung der Gartenordnung Hannover (Beschluss vom 06.03.2004), insbesondere Punkt fünf, hier auszugsweise:
5. Bauliche Anlagen
5.1 Das Errichten oder Verändern (Erweitern) der Gartenlauben bedarf der Genehmigung, die beim Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. mit Zu- stimmung des Vereins zu beantragen ist. In Einzelfällen beteiligt der Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. die Landeshauptstadt im Rahmender Genehmigung.
Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung zum Bau vorliegt.
Alle Wegeobleute unseres Vereins haben die Aufgabe, jegliche bauliche Veränderungen an uns heranzutragen.
Der Vorstand
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