Liebe Pächterinnen und Pächter
einige von Euch wurden dabei beobachtet, wie sie beim Saubermachen des Gartenweges Unkrautvernichter oder Salz bzw. Essig einsetzen.
Pestizide, Herbizide und Fungizide dürfen in der Kleingartenanlage nur in Ausnahmefällen, z.B. kranke Obstbäume, und dann auch nur nach Absprache und mit Erlaubnis der zuständigen Pflanzenschutzbehörde verwendet werden. Sonst sind sie verboten!
Ebenso ist das Ausbringen von Essig und Salz auf die Gartenwege absolut verboten. Essigsäure ist ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrenstoff und versauert den Boden. Salz zerstört sämtliche Bodenlebewesen. Außerdem bleibt es nicht da, wo es hingestreut wird. Es wandert mit dem Wasser in die Gärten (auch in die Nachbargärten) und belastet das Grundwasser. Die Umweltbehörde der Stadt Hannover verfolgt solche Fälle und kann von den Gartenbesitzern Schadensersatz für den verseuchten Boden verlangen. Der wird dann ausgetauscht und das kann extrem teuer werden.
Natürlich ist das mechanische Säubern der Wege eine sich regelmäßig wiederholende und für manche Menschen lästige Tätigkeit. Die Gartenordnung sieht aber nur diese Möglichkeit zur Beseitigung des Unkrauts vor, siehe Paragraph 4!
Bitte haltet Euch daran.
Gut Grün, Euer Vorstand
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