Region Hannover.

Mit einer Allgemeinverfügung reagiert die Region Hannover auf den
historisch niedrigen Grundwasserstand in und um Hannover. Klettert das Thermometer
über 24 Grad Celsius, ist es deshalb im Zeitraum von 11.00 bis 18.00 Uhr untersagt,
land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünanlagen wie Gärten und
Parks sowie Sportanlagen (Tennis, Fußball, Golf) mit stationären und mobilen Anlagen zu
bewässern.
Dazu zählen auch Rasensprenger.

Die Regelung tritt am 06. Juli 2023 in Kraft und gilt sowohl für Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Versorgungsnetz als auch aus Brunnen und Oberflächengewässern. Die gültigen wasserrechtlichen Erlaubnisse für Feldberegnungen werden insoweit eingeschränkt.

„Mit der Allgemeinverfügung wollen wir dazu beitragen, Wasser zu sparen und so der
Verschärfung der Situation hinsichtlich der fortlaufenden Zehrung unseres
Wasserdargebots im Zuge des festzustellenden Klimawandels entgegenwirken“, betonte
Regionspräsident Steffen Krach: „Eine Einschränkung der Beregnung trägt hierzu bei.
Wasser, das tagsüber ab der Temperaturmarke 24 Grad Celsius eingesetzt wird,
verdunstet zum großen Teil ungenutzt.“


Jens Palandt, Dezernent für Umwelt, Klima, Planung und Bauen der Region Hannover,
ergänzt: „Der Region Hannover ist bewusst, wie weitreichend die Auswirkungen dieser
Allgemeinverfügung sind. Aus diesem Grund haben wir auch bereits im Vorfeld mit dem
Landvolk und dem Regionssportbund Klärungsgespräche geführt und dabei wichtige
Hinweise bekommen. Diesen Austausch werden wir fortsetzen und gemeinsam nach
Lösungen suchen“
, so der Dezernent: „Die Folgen des Klimawandels, die wir alle gerade
jeden Tag spüren, zwingen uns jedoch zum Handeln, da eine Entspannung der Wetterlage
nicht absehbar ist.“

Palandt weiter: „Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Diese kostbare Ressource zu
schonen, liegt auch in der Verantwortung der Nutzerinnen-Gruppen. Ich bitte deshalb alle Einwohnerinnen darum, ihren privaten Verbrauch insbesondere an heißen Tagen und in
Hitzeperioden entsprechend anzupassen.“

Die Allgemeinverfügung wird bis zum 30. September 2023 gelten, kann aber bei einer sich
abzeichnenden Änderung der Situation von der Region Hannover widerrufen werden. Der
komplette Text der Verfügung ist ab dem 05. Juli 2023 unter
https://bekanntmachungen.region-hannover.de/allgemeinverfuegungen einsehbar.
Zum Hintergrund: Eine Auswertung der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten -und Naturschutz (NLWKN) vorgelegten Messdaten zeigt einen
historisch niedrigen Grundwasserstand in der Region Hannover. Demnach hat sich die
defizitäre Wasserbilanz nach den Trockenjahren 2018, 2019, 2020 auch im Jahr 2022
fortgesetzt. Die Region Hannover als zuständige Untere Wasserbehörde wird deshalb –
wie bereits in einigen anderen niedersächsischen Landkreisen wie Nienburg, Vechta,
Peine oder Grafschaft Bentheim schon geschehen – eine entsprechende Verfügung zum
Schutz der Ressource Wasser in Kraft setzen.

Auch vor dem Hintergrund des fortlaufenden Klimawandels haben sich die Unteren
Wasserbehörden in Niedersachsen mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und
Klimaschutz darauf verständigt, das landesweit möglichst gleiche Regelungen zum Tragen
kommen sollen.

Die Allgemeinverfügung der Region Hannover gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung
als bekanntgegeben. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im
Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Region Hannover
wird dazu anlassbezogen Kontrollen vornehmen.

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